FAQ MERIAN Am Illerpark

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um MERIAN am Illerpark. Tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort aufzuklappen.

Projekt & Objekt

1. Was ist MERIAN am Illerpark?

MERIAN am Illerpark ist eine Wohnanlage mit 56 Wohnungen im neuen Quartier „Wohnen am Illerpark“ in Neu-Ulm. Der Name geht auf die Merianstraße zurück, die wiederum nach der Naturforscherin und Künstlerin Maria Sibylla Merian benannt ist.

2. Wer ist Bauträger und Vermieter?

Bauträger und Vermieter ist eine Projektgesellschaft der KONZEPT IMMOBILIEN – ein seit 1995 im Immobilienmarkt tätiges Unternehmen.

3. Wie viele Wohnungen umfasst das Objekt und wie ist es aufgeteilt?

Das Objekt umfasst 56 Wohnungen in einem u-förmigen Gebäude mit drei Hauseingängen: Merianstraße 16, 18 und 20. Lediglich die Wohnung Nr. 5 im EG hat einen eigenen Zugang und eine eigene Hausnummer (Merianstraße 16-1).

  • Hauszugang 1 – Merianstraße 16: insgesamt 19 Wohnungen mit Loggien/Terrassen nach Westen zur Merianstraße; hier befindet sich auch der zentrale Hauptzugang zum Innenhof.
  • Hauszugang 2 – Merianstraße 18: insgesamt 17 Wohnungen mit Loggien/Terrassen nach Süden zur Filchnerstraße.
  • Hauszugang 3 – Merianstraße 20: insgesamt 20 Wohnungen mit Loggien/Terrassen nach Osten zur Kingsleystraße.
4. Wo genau liegt das Objekt?

Die Adresse lautet Merianstraße 16, 18, 20 in 89231 Neu-Ulm. Da es sich um ein Neubaugebiet handelt, ist die Adresse bei Google Maps unter Umständen noch nicht auffindbar.

Standort auf Google Maps ansehen →

5. Wann war Baubeginn? Wann ist die Fertigstellung / ab wann kann eingezogen werden?

Den Bau haben wir begonnen im Oktober 2025. Richtfest war Ende Juli 2026. Die Fertigstellung ist für den Sommer 2027 geplant, und wir liegen voll im Zeitplan. Im Mietvertrag wird ein konkreter Einzugstermin fixiert. Bauzeitbedingte Verschiebungen sind zwar nicht völlig auszuschließen, würden aber frühzeitig kommuniziert.

6. Handelt es sich um einen Erstbezug?

Ja. Die Wohnungen werden im Sommer 2027 erstmals bezogen und sind damit komplett neu.

7. Wird das Objekt verkauft oder langfristig vermietet?

Das Objekt wird langfristig im eigenen Bestand gehalten und vermietet. Es bestehen derzeit keine Verkaufsabsichten.

Lage & Umgebung

8. Wie ist die Lage und Nachbarschaft?

MERIAN am Illerpark liegt in ruhiger Lage im neuen Wohnquartier „Wohnen am Illerpark“ in Neu-Ulm – unmittelbar am Illerpark mit direktem Zugang zu Grün- und Erholungsflächen. Das Quartier verbindet die Vorzüge eines modernen Neubaugebiets mit der Nähe zur Natur und einer gewachsenen Infrastruktur im Stadtteil.

Mehr zum Quartier „Wohnen am Illerpark“ (Stadt Neu-Ulm) →

9. Wie ist die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr?

Eine Bushaltestelle befindet sich direkt in der Merianstraße. Hier wird künftig die Buslinie 6 verkehren, die von Ludwigsfeld über die Innenstadt und den Hauptbahnhof bis zur Universität am Oberen Eselsberg führt.

Informationen zur künftigen Buslinie 6 →

10. Wie schnell bin ich in der Ulmer Innenstadt, und wie ist die überörtliche Anbindung?

Mit dem Fahrrad erreichen Sie den Ulmer Münsterplatz in rund 15 Minuten (ca. 2,6 km Luftlinie).

Mit dem Auto sind Sie über die B10 und die B28 – die Hauptverkehrsachsen von Ulm/Neu-Ulm – schnell überregional angebunden: Die B10 führt nach Norden direkt zur A8 (Stuttgart–München), die B28 nach Süden zur A7 (Würzburg–Füssen). Beide Autobahnen sind damit unkompliziert erreichbar.

11. Wie steht es um Naherholung und Natur in der Umgebung?

Die Lage ist ideal für alle, die Natur und Bewegung schätzen: Der namensgebende Illerpark mit Grünflächen und neuem Spielplatz liegt unmittelbar vor der Haustür. Die Iller mit ihren Uferwegen ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar (rund 1 km).

Der beliebte Ludwigsfelder Baggersee – ein Badesee mit weitläufigen Liegewiesen – ist nur ca. 2 km entfernt und damit bequem zu Fuß oder mit dem Rad zu erreichen.

12. Welche kulturellen und Freizeitangebote gibt es in der Umgebung?

Auch kulturell und für die Freizeit ist die Lage stark aufgestellt: In wenigen Gehminuten erreichen Sie die ratiopharm arena (ca. 0,8 km) mit Konzerten, Shows und Sportevents – hier spielt unter anderem der Basketball-Bundesligist ratiopharm ulm. Direkt im benachbarten Wiley-Quartier liegen zudem der Wiley Club als beliebte Event- und Veranstaltungslocation sowie das Dietrich-Kino.

In Neu-Ulm lädt das Edwin Scharff Museum (ca. 2 km) mit seinem Kunstmuseum und dem angeschlossenen Kindermuseum zu wechselnden Ausstellungen ein.

Und die Ulmer Altstadt – mit dem Rad in rund 15 Minuten erreichbar – bietet mit dem Ulmer Münster (dem höchsten Kirchturm der Welt), dem Theater Ulm sowie der Kunsthalle Weishaupt und dem Museum Ulm ein reiches kulturelles Angebot.

13. Wo sind die nächsten Einkaufsmöglichkeiten?

Die tägliche Versorgung ist bestens abgedeckt. In fußläufiger Entfernung finden Sie mehrere Supermärkte und Discounter – unter anderem Aldi, Lidl und Rewe – sowie die Drogeriemärkte Müller und dm.

14. Welche Gastronomie gibt es in der Umgebung?

Auch gastronomisch ist einiges geboten: Das ausgezeichnete Restaurant Buonissimo liegt nur wenige Meter entfernt direkt vor dem Wohngebiet. Im Wiley finden Sie das Bistro Edison und das Ristorante Da Emilio.

Frische Brötchen gibt es sonntags bei Hamma oder bei der Bäckerei Betz in Ludwigsfeld.

… und im Wohngebiet Illerpark selbst soll wohl auch noch etwas entstehen. Wir sind gespannt.

15. Wie ist es mit der Gesundheitsversorgung? Wie weit sind Ärzte und Apotheken entfernt?

Für die medizinische Versorgung stehen im Stadtteil mehrere Haus- und Facharztpraxen zur Verfügung. Alleine entlang der Edisonalle sind es zu viele um sie alle einzeln aufzuzählen.

Direkt bei den Supermärkten entlang der Memminger Straße liegt zudem die Apotheke am Wiley.

Zwei ambulante Pflegedienste (Johanniter und AFIM) befinden sich ebenfalls im Wiley.

16. Welche Kitas, Betreuungsangebote und Schulen gibt es in der Nähe?

Das Umfeld ist ausgesprochen familienfreundlich: In der Nähe befinden sich mehrere Kindertagesstätten. Direkt am Illerpark liegt das städtische Kinderhaus Abenteuerland, in Ludwigsfeld das katholische Kinderhaus St. Franziskus und der evangelische Kindergarten „Arche“. Auch im Wohngebiet „Wiley“ sind zwei beliebte Kindertagesstätten angesiedelt.

Schulisch ist die Lage hervorragend: In Ludwigsfeld befindet sich die Erich-Kästner-Grundschule. Direkt nördlich benachbart zum Illerpark liegen die Emil-Schmid-Schule (Mittelschule) und die Christoph-Probst-Realschule. Westlich angrenzend möchte zudem die International School of Ulm/Neu-Ulm bis 2028 ihren neuen großen Campus errichten.

Lediglich für den Besuch des Lessing-Gymnasiums muss Ihr Nachwuchs derzeit noch in den Bus steigen – doch der Umzug der Schule ins Wiley ist bereits beschlossen; 2029 soll der Neubau des Gymnasiums fertiggestellt sein.

Nicht zuletzt ist die Hochschule Neu-Ulm nur 15 Minuten zu Fuß bzw. 5 Minuten mit dem Fahrrad entfernt. Für den Nachwuchs ist es also durchaus möglich, den kompletten Bildungsweg zu Fuß zu gehen!

Wohnungen & Grundrisse

17. Welche Wohnungsgrößen und Zimmerzahlen gibt es?

Das Objekt bietet einen vielfältigen Wohnungsmix – von kompakten 1- bzw. 1,5-Zimmer-Appartements bis hin zu großzügigen 4-Zimmer- und Penthouse-Wohnungen mit Dachterrasse im obersten Geschoss. Die genauen Grundrisse, Wohnflächen und Zimmerzahlen jeder einzelnen Wohnung sehen Sie in unserem interaktiven 3D-Rundgang.

18. Kann ich die Grundrisse einsehen?

Ja. Alle Wohnungen und Grundrisse sind in unserem digitalen Rundgang hinterlegt und lassen sich dort im Detail betrachten.

19. In welchen Geschossen liegen welche Wohnungen?

Die Zuordnung der Wohnungen zu den einzelnen Geschossen ist ebenfalls im 3D-Rundgang ersichtlich – dort können Sie das Gebäude Etage für Etage erkunden.

20. Gibt es barrierefreie Wohnungen und einen Aufzug?

Ja. Ein Aufzug je Treppenhaus (3) erschließt alle Etagen, und sämtliche Geschosse sind schwellenfrei erreichbar. Es gibt zudem einige ausgewiesene barrierefreie Wohnungen. Grundsätzlich sind alle Wohnungen für komfortables, altersgerechtes Wohnen geeignet.

Sind Sie Rollstuhlfahrer oder haben Rollstuhlfahrer im Haushalt, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns – wir haben für Sie besonders geeignete Wohnungen und auch einen Kfz-Stellplatz mit Überbreite reserviert.

21. Was hat es mit den altersgebundenen Wohnungen (ab 65 Jahren) auf sich?

Ein Teil der Wohnungen ist exklusiv Mieterinnen und Mietern ab 65 Jahren vorbehalten und kann nur von diesen angemietet werden. Diese Bindung haben wir gegenüber der Stadt Neu-Ulm übernommen. In Ausstattung und Qualität unterscheiden sich diese Wohnungen in keiner Weise von den übrigen Wohnungen.

Konkret betrifft dies die Wohnungen Nr. 04, 12, 13, 18, 21, 26, 27, 32, 35, 37, 40, 41, 46, 51, 53 und 54.

22. Welche Wohnungen sind noch frei?

Den aktuellen Stand erkennen Sie im 3D-Rundgang: Bereits reservierte und vermietete Wohnungen sind dort gekennzeichnet. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Darstellung nicht immer tagesaktuell sein kann. Wir arbeiten Anfragen für eine jeweilige Wohnung immer nach der Reihenfolge des Bewerbungseingangs ab.

Ausstattung & Bauqualität

Laden Sie sich über den Button oben unsere Mieterbaubeschreibung herunter. Bitte beachten Sie: MERIAN Am Illerpark ist „work in progress“ und das bedeutet, dass sich diese Baubeschreibung auch noch ändern kann im Laufe des Bauprojektes. Zum Betrachten des PDF benötigen Sie einen PDF-Reader wie z.B. https://get.adobe.com/de/reader/

23. Ist eine Einbauküche enthalten?

Eine Einbauküche kann bei Interesse voraussichtlich hinzugemietet werden. Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage mit, ob Sie eine eigene Küche einbringen oder eine Einbauküche mitmieten möchten.

Für eine Einbauküche im gehobenen Standard mit deutschen Markengeräten (Siemens, Bosch oder AEG) fällt voraussichtlich– je nach Wohnungs- bzw. Küchengröße – ein zusätzlicher Mietbetrag zwischen 60 und 130 Euro monatlich an.

24. Welche Ausstattung haben die Bäder?

Die Details zur Badausstattung entnehmen Sie bitte unserer Mieter-Baubeschreibung.

25. Welche Bodenbeläge sind vorgesehen?

Details finden Sie in unserer Mieter-Baubeschreibung. Sonderregelung: Mieter, die bis Ende Oktober 2026 einen Mietvertrag abschließen, können zwischen zwei Dekoren wählen (Eiche Natur oder Eiche Goldbraun – beide Varianten sind im 3D-Rundgang dargestellt).

26. Welche Fenster und welche Beschattung sind verbaut?

Es sind dreifach verglaste Kunststofffenster verbaut. Alle Fenster in der Wohnung verfügen über elektrische Rollläden mit Auf-/Ab-Steuerung.

27. Gibt es eine Fußbodenheizung oder Heizkörper?

In allen Wohnungen ist eine Fußbodenheizung mit Einzelraumregelung vorhanden. Ergänzend gibt es im Bad einen elektrischen Handtuchheizkörper zur bedarfsweisen Nutzung – ein Dauerbetrieb wird jedoch nicht empfohlen.

28. Gibt es eine Smart-Home- bzw. Medienausstattung?

Die Wohnungen verfügen über eine Netzwerkverkabelung und einen Medienverteiler. Das Haus wird mit Glasfaser (voraussichtlich Telekom) erschlossen; zusätzlich ist voraussichtlich ein Kabel-/Koaxnetz (Vodafone) verfügbar.

29. Wie ist der allgemeine Ausstattungs- und Qualitätsstandard?

Einen vollständigen Überblick über den Ausstattungs- und Qualitätsstandard gibt unsere Mieter-Baubeschreibung.

Außenbereiche & Nebenflächen

30. Verfügt die Wohnung über Balkon, Terrasse oder Garten?

Die Erdgeschosswohnungen verfügen über eine Terrasse. Alle Wohnungen ab zwei Zimmern verfügen über eine Loggia und/oder eine Dachterrasse. Die 1- bzw. 1,5-Zimmer-Appartements haben keinen Balkon und keine Loggia.

31. Gibt es Gartenanteile bei Erdgeschosswohnungen, und fällt dafür ein Zuschlag an?

Die Gärten sind im angegebenen Mietpreis bereits einkalkuliert (im Mietvertrag werden sie aus formalen Gründen ggf. separat ausgewiesen) und stehen der jeweils zugeordneten Wohnung zur exklusiven Nutzung zur Verfügung.

32. Gibt es Abstellräume oder Keller zur Wohnung?

Jeder Wohnung ist ein eigener Abstellraum zugeordnet. Dieser befindet sich entweder im Erd- oder im Untergeschoss. In unserem interaktiven 3D-Rundgang finden Sie beide Pläne als Download.

33. Gibt es gemeinschaftlich nutzbare Außenflächen?

Ja. Es gibt gemeinschaftlich nutzbare Außen- und Grünflächen sowie einen kleinen Spielplatz und Sitzgelegenheiten.

Parken & Mobilität

34. Gibt es Stellplätze bzw. eine Tiefgarage?

Ja, es gibt eine eingeschossige Tiefgarage. Die Zufahrt erfolgt über eine zweispurige Einfahrt von der Kingsleystraße aus.

35. Wie viele Stellplätze gibt es und wie werden sie vergeben?

Insgesamt stehen 60 Kfz-Stellplätze und zwei Motorradstellplätze zur Verfügung. Eine feste Zuordnung gibt es nicht – die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“ (zu deutsch: wer zuerst kommt – mahlt zuerst).

Jeder Wohnung – mit Ausnahme der Einzimmerappartements – steht ein Stellplatz zu. Die Penthousewohnungen 51 bis 56 haben Anspruch auf je zwei Kfz-Stellplätze (Tandemstellplatz, zwei Pkw hintereinander). Die 1- bzw. 1,5-Zimmer-Appartements haben grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Kfz-Stellplatz.

Wir können einzelnen Wohnungen gegebenenfalls einen zweiten Stellplatz – oder auch einem 1- bzw. 1,5-Zimmer-Appartement einen Stellplatz anbieten. Hierfür nehmen wir zunächst aber nur eine Vormerkung auf.

Lage der Stellplätze (Plan UG) →

36. Was kostet ein Stellplatz, und ist er separat anmietbar?

Die Preise für die Stellplätze sind im 3D-Rundgang hinterlegt. Ein Einzel-Stellplatz ist fester Bestandteil des Wohnungsmietvertrages und kann nicht von diesem getrennt angemietet oder gekündigt werden. Das gleiche gilt für einen Tandem-Doppel-Stellplatz. Diese sind untrennbare Teile des Wohnungsmietvertrages.

Sofern ein zweiter Stellplatz zur Verfügung gestellt werden kann (oder ein Einzelstellplatz für eine Einzimmerwohnung), wird dies voraussichtlich ein separater Mietvertrag, der mit ordentlicher Frist beiderseitig gekündigt werden kann.

37. Gibt es E-Ladepunkte für Fahrzeuge?

Es wird voraussichtlich ein Angebot für eine Wallbox geben. Bitte geben Sie Ihr Interesse an einem E-Ladepunkt bereits bei der Anfrage an. Die Bereitstellung einer Wall-Box ist aber mit einem Mietzuschlag und speziellen Betrieb- und Abrechnungskosten verbunden, deren genaue Höhe erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden kann. Denn die Gesamtzahl der Interessenten ist hier entscheidender Kostenfaktor für die Einrichtung der erforderlichen Infrastruktur.

38. Gibt es Fahrradstellplätze?

Ja, es stehen zahlreiche Fahrradstellplätze zur Verfügung. Im Erdgeschoss gibt es einen großen Fahrradraum; in den Außenanlagen und vor dem Haus sind weitere überdachte Fahrradstellplätze vorgesehen. Diese sind grundsätzlich nicht einzelnen Nutzern zugeteilt sondern stehen allen Bewohnern zur Verfügung. (Eine Änderung dieser Regelung ist jederzeit vorbehalten)

Energie & Nebenkosten

39. Welcher Energiestandard liegt vor?

Das Gebäude wird nach dem KfW-Effizienzhaus-40-Standard errichtet und zusätzlich mit dem staatlichen Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) in der Stufe PLUS zertifiziert.

Effizienzhaus 40 bedeutet, dass der Jahres-Primärenergiebedarf nur rund 40 % eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes beträgt – erreicht durch eine hochwertig gedämmte Gebäudehülle, dreifach verglaste Fenster, eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung und den Anschluss an das Fernwärmenetz.

Das QNG-PLUS-Siegel bestätigt darüber hinaus ökologische und nachhaltige Qualitätskriterien über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. Für Sie als Mieter bedeutet das: hoher Wohnkomfort, ein sehr gutes Raumklima und dauerhaft niedrige Energiekosten.

40. Welches Heizsystem ist verbaut, und wie wird das Warmwasser bereitet?

Es gibt eine zentrale Warmwasserbereitung. Das Haus ist an das Fernwärmenetz der Stadt Neu-Ulm angeschlossen.

41. Mit welchen Heiz- und Energiekosten ist zu rechnen?

Die Heiz- und Energiekosten hängen stark vom persönlichen Nutzerverhalten ab. Ein KfW-40-QNG-Plus-Haus benötigt bei vernünftigem Verhalten (insbesondere richtigem Lüften) für die Heizung deutlich weniger Energie als vergleichbare Neubauten. Insbesondere der Warmwasserverbrauch (Duschen, Baden) ist jedoch sehr individuell und lässt sich nicht seriös pauschal beziffern.

42. Wie hoch sind die Nebenkosten voraussichtlich?

Wir haben eine Nebenkosten- bzw. Betriebskostenvorauszahlung von ca. 3,50 Euro pro m² beheizter Wohnfläche vorgesehen und gehen davon aus, dass diese bei vernünftigem Nutzerverhalten auskömmlich ist.

43. Gibt es eine Photovoltaikanlage oder Mieterstrom?

Das Gebäude verfügt über eine große Photovoltaikanlage mit rund 80 kVA. Ob Mieterstrom angeboten wird, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.

44. Liegt ein Energieausweis vor?

Der Energieausweis wird nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt.

Miete & Vertrag

45. Wie hoch ist die Kaltmiete?

Im Durchschnitt beträgt die Kaltmiete – über alle Wohnungen gerechnet – rund 16 Euro pro Quadratmeter. Die individuelle Kaltmiete hängt von der jeweiligen Wohnung ab und liegt teils darüber, teils darunter. Die konkreten Preise finden Sie im 3D-Rundgang.

46. Wie hoch ist die Nebenkostenvorauszahlung?

Die Nebenkostenvorauszahlung beträgt ca. 3,50 Euro pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche.

47. Wie hoch ist die Kaution?

Die Kaution beträgt drei Monatsgrundmieten (Kaltmiete).

48. Handelt es sich um eine Staffel-, Index- oder Festmiete?

Es handelt sich um eine Indexmiete. Die Miete ist dabei an den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland gekoppelt und wird in regelmäßigen Abständen an dessen Entwicklung angepasst.

Für Sie bedeutet das Transparenz und Planbarkeit: Die Miete verändert sich ausschließlich entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung. Gesonderte ordentliche Mieterhöhungen – etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach Modernisierung – sind während der Laufzeit einer Indexmiete grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Anpassung erfolgt frühestens im gesetzlich vorgesehenen Abstand von zwölf Monaten.

49. Ist der Vertrag befristet oder unbefristet? Gibt es eine Mindestmietzeit?

Die Mietverträge werden unbefristet geschlossen. Ergänzend vereinbaren wir einen beiderseitigen Kündigungsverzicht (Mindestmietdauer) von zwei Jahren ab Mietbeginn. Dieser gilt gleichermaßen für Mieter und Vermieter und gibt beiden Seiten Planungssicherheit.

50. Welche Kündigungsfristen gelten?

Während des vereinbarten Kündigungsverzichts – also in den ersten zwei Jahren ab Mietbeginn – ist die ordentliche Kündigung für beide Seiten ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.

Nach Ablauf dieser zwei Jahre gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen; für Mieter beträgt die ordentliche Kündigungsfrist drei Monate.

51. Fallen Maklergebühren an?

Nein. Für Mieter fallen keinerlei Maklergebühren oder Provisionen an.

Bewerbung & Vermietungsprozess

52. Ab wann startet die Vermietung, und wie ist der Zeitplan?

Die Vermietung hat am 30. Juli 2026 mit dem Richtfest, der Freischaltung der MERIAN-Webseite und des 3D-Rundgangs begonnen. Mietverträge werden ab September 2026 abgeschlossen. Aktiv beworben werden die Mietwohnungen erst später, voraussichtlich ab Anfang 2027. In den ersten Monaten berücksichtigen wir damit ausschließlich Interessenten, die das Projekt schon länger verfolgen oder von sich aus auf uns zugekommen sind.

53. Wie bewerbe ich mich auf eine Wohnung? Wie ist der Ablauf

Der Bewerbungs-/Auswahlprozess läuft überwiegend digital ab und besteht aus mehreren Schritten:

1. Schauen Sie sich unser Projekt und die Umgebung vor Ort an (von außen – kein Betreten der Baustelle!) und machen Sie den digitalen 3D-Rundgang. Können Sie sich vorstellen, hier zu wohnen? Dann …

2. … machen Sie sich bitte mit unserer Mieterbaubeschreibung vertraut und lesen Sie diese FAQ komplett durch. Überzeugt Sie, was Sie sehen, dann bringen Sie den Stein ins Rollen:

3. Wählen Sie im 3D-Rundgang die für Sie interessante(n) Wohnung(en) und einen Stellplatz aus, fügen Sie diese zu den Favoriten hinzu und senden Sie uns anschließend eine gesammelte Anfrage über das dortige Kontaktformular. Haben Sie noch ganz entscheidende Fragen die in dieser FAQ nicht beantwortet worden sind, können Sie diese gerne mit ins Anfrageformular schreiben.

4. Wir bearbeiten Ihre Anfrage voraussichtlich binnen zwei Wochen. Bitte haben Sie etwas Geduld.

5. Sofern Sie als Mieter grundsätzlich infrage kommen und wir eine von Ihnen ausgewählte oder eine vergleichbare Wohnung verfügbar haben, schicken wir Ihnen eine Mieterselbstauskunft zu. Diese senden Sie uns bitte möglichst umgehend ausgefüllt und unterzeichnet als PDF-Scan zurück.

6. Wir prüfen Ihre Angaben. Sofern die Selbstauskunft in Ordnung ist, bitten wir Sie noch um entsprechende Nachweise und holen uns – mit Ihrem Einverständnis – eine Bonitätsauskunft ein.

7. Bestätigen die Nachweise Ihre Angaben, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch in unser Büro ein. Wir lernen uns gegenseitig kennen und beantworten Ihnen alle offenen Fragen. Gewinnen wir dabei den Eindruck, dass Sie gut ins Haus passen, und haben auch Sie ein ebenso positives Gefühl und sind weiterhin anmietungswillig, dann bieten wir Ihnen den Abschluss eines Mietvertrags an. Sie erhalten den Vertrag zunächst als Entwurf und bekommen eine Bedenkzeit. Während dieser Zeit reservieren wir die Wohnung für Sie.

8. Bei einem weiteren Termin in unserem Büro wird der Mietvertrag dann unterzeichnet.

54. Kann ich mich für mehrere Wohnungen bewerben?

Ja. Fügen Sie bitte alle für Sie infrage kommenden Wohnungen zu Ihren Favoriten hinzu (Herz-Symbol) und senden Sie uns anschließend eine einzige, gesammelte Anfrage. Sie müssen nicht für jede Wohnung eine separate Anfrage stellen.

55. Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachdem Sie uns über das Kontaktformular im 3D-Rundgang eine Anfrage gesendet haben, lassen wir Ihnen in der Regel innerhalb von zwei Wochen die Mieterselbstauskunft nebst Unterlagenverzeichnis zukommen. Bitte senden Sie uns diese vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Nachweisen (u. a. Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft) schnellstmöglich zurück.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sein müssen: Sie bilden eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung des Vermieters über den Abschluss des Mietvertrages. Bewusst unrichtige Angaben zu vertragswesentlichen Umständen können den Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) sowie gegebenenfalls zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.

Sie müssen KEINE eigene Schufa-Bonitätsauskunft einholen und uns vorlegen. Sparen Sie sich das Geld. Wir holen über den potentiellen Mieter erst dann selbst eine Auskunft ein, sobald es nur noch daran hängt. Dazu müssen Sie uns dann nur ermächtigen (im Rahmen der Selbstauskunft) und dafür zahlen Sie nichts.

56. Nach welchen Kriterien werden die Mieter ausgewählt?

Einkommen und Bonität sind im Rahmen der Selbstauskunft nachzuweisen. Darüber hinaus telefonieren wir mit allen Interessenten und vereinbaren vor Vertragsunterzeichnung ein persönliches Kennenlernen. Uns ist wichtig, dass alle Mieter gut in die Wohnanlage passen – für eine möglichst harmonische Hausgemeinschaft.

57. Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein? Gibt es Sozialwohnungen?

Nein. Bei den Wohnungen handelt es sich nicht um Sozialwohnungen; ein Wohnberechtigungsschein ist nicht erforderlich, und die Wohnungen stehen nicht als geförderter Wohnraum zur Verfügung.

58. Kann ich eine Wohnung reservieren?

Ja. Sobald Sie uns Ihren Anmietungswunsch – im Rahmen der Rücksendung der Selbstauskunft – mitgeteilt haben, reservieren wir Ihre favorisierte Wohnung für einen überschaubaren Zeitraum. So ist sie für Sie vorgemerkt, während wir Ihre Unterlagen prüfen und die Vertragsentwürfe erstellen.

59. Wie läuft die Besichtigung ab?

Eine tatsächliche Vor-Ort-Besichtigung der Baustelle mit Mietinteressenten ist nicht möglich. Wir verweisen daher auf unsere ausführliche 3D-Online-Besichtigung. Bitte haben Sie Verständnis, dass gemeinsame Besichtigungen mit allen Interessenten aufgrund des Baustellenbetriebs nicht möglich sind. Dies würde ein besonderes Haftungsrisiko bedeuten und im Übrigen unsere Kapazitäten als kleines Unternehmen übersteigen.

Unser Ziel ist es jedoch, Mietern (die bereits einen Mietvertrag unterzeichnet haben) vor Einzug eine einmalige Besichtigung ihrer Wohnung zu ermöglichen – etwa zum Ausmessen für die Möblierung. Dies kann jedoch nicht garantiert werden.

Bitte beachten Sie: Ein nicht autorisiertes, selbstständiges Betreten der Baustelle ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation als Mietinteressent.

Einzug, Übergabe & Erstbezug

60. Wann erfolgt die Wohnungsübergabe?

Die Wohnungsübergabe erfolgt nach bezugsfertiger Fertigstellung, voraussichtlich im Sommer 2027. Der genaue Zeitpunkt wird in den kommenden Monaten weiter konkretisiert.

61. Wann sollte ich meine aktuelle Wohnung kündigen?

Bitte kündigen Sie Ihre bisherige Wohnung auf keinen Fall bereits unmittelbar nach Abschluss des Mietvertrages. Wir müssen uns eine Verschiebung der Bauzeit vorbehalten – auch wenn wir aktuell (Sommer 2026) voll im Zeitplan liegen.

Uns ist bewusst, dass Sie Ihre bisherige Wohnung fristgerecht kündigen müssen. Wir werden alles daransetzen, Sie so rechtzeitig zu informieren, dass eine Kündigung mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten problemlos möglich ist.

62. Wie läuft die Übergabe ab?

Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt, die Zählerstände werden notiert und die Schlüssel werden übergeben.

63. Wie läuft der Einzug ab?

Bitte vereinbaren Sie keine Einzugstermine in Eigenregie – die Übergabetermine werden mit dem Vermieter abgestimmt. Es liegt auf der Hand, dass nicht alle 56 Parteien am selben Wochenende einziehen können. Wir sammeln daher die Terminwünsche und weisen die Termine vermieterseitig zu.

Dabei müssen wir auch wissen, ob der Einzug über ein Umzugsunternehmen mit Möbelaufzug über die Balkone erfolgt oder alles durch das Treppenhaus getragen wird.

64. Wie wird mit Restfeuchte im Neubau umgegangen?

Alle Wohnungen erhalten ein Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung, das nicht deaktiviert werden darf. Es sorgt gerade in den ersten Jahren nach Einzug für eine gute Belüftung und hilft, Feuchteschäden zu vermeiden. Weitere Hinweise zum richtigen Lüften werden Bestandteil der Mietvertragsanlagen.

Regeln & Zusammenleben

65. Sind Haustiere erlaubt?

Kleintiere sind nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich erlaubt und können dem Mieter nicht generell versagt werden. Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage mit, welche Tiere Sie in die Wohnung mitbringen möchten.

66. Gibt es eine Hausordnung?

Ja. Eine Hausordnung wird derzeit erstellt und wird Bestandteil des Mietvertrages.

67. Wie sind Reinigung, Gartenpflege und Winterdienst organisiert?

Es gibt keine gemeinschaftliche „schwäbische“ Kehrwoche o. Ä. Hausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst usw. werden über die Hausverwaltung organisiert und von Dienstleistern übernommen. Die Kosten werden – wie üblich – im Rahmen der Nebenkosten auf die Mieter umgelegt.

Auch die privaten Gärten werden durch einen Gärtnerbetrieb gepflegt, um ein einheitliches, gepflegtes Erscheinungsbild sicherzustellen. Die Kosten hierfür werden über einen gesonderten Kostenschlüssel auf die Mieter der jeweiligen Gärten umgelegt.

68. Ist eine Untervermietung möglich?

Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet und im Einzelfall vorab mit dem Vermieter abzustimmen, der sich eine Ablehnung vorbehält.

69. Was gilt für Rauchen, Grillen und Ruhezeiten?

MERIAN am Illerpark ist als Nichtraucherobjekt konzipiert. In sämtlichen Gemeinschaftsbereichen – Treppenhäusern, Aufzügen, der Tiefgarage, Fahrrad- und Technikräumen sowie allen sonstigen gemeinschaftlich genutzten Flächen – ist das Rauchen ausnahmslos untersagt.

Auch innerhalb der Wohnungen ist das Rauchen ausdrücklich unerwünscht und – soweit rechtlich zulässig – nicht gestattet. In einem Mehrparteienhaus mit neuer, hochwertiger Bausubstanz ist gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich: Rauch und Rauchgeruch stellen für viele Mitbewohner eine erhebliche Belästigung dar und können die Bausubstanz beeinträchtigen.

Führt das Rauchen zu Schäden, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen – etwa Vergilbungen oder Geruchsniederschlag in Wänden, Böden, Fenstern oder Einbauten –, oder wird dadurch eine Weitervermietung erschwert oder unmöglich, so haftet der verursachende Mieter auf Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn andere Mieter aufgrund der Rauchbelästigung die Miete mindern.

Auf Balkonen, Loggien und Terrassen ist im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme größtmögliche Zurückhaltung geboten, damit Nachbarn nicht beeinträchtigt werden.

Elektrisches Grillen ist auf Terrassen und Balkonen im üblichen Rahmen gestattet; auch hier ist auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Die Ruhezeiten ergeben sich aus der Hausordnung.

Vermieter, Verwaltung & Service

70. Wer ist mein Ansprechpartner während der Mietzeit?

Ansprechpartner während der gesamten Mietzeit ist ausschließlich KONZEPT IMMOBILIEN.

71. Wie werden Reparaturen und Störungen gemeldet?

Beschädigungen, notwendige Reparaturen und Störungen – innerhalb der Wohnung wie auch in den Außenanlagen – sind stets direkt bei KONZEPT IMMOBILIEN zu melden.